Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie im Umfang von 24 Stunden (Kurzzeittherapie) bzw. 40 Stunden (Langzeittherapie). Im Vorfeld der Therapie bezahlen die gesetzlichen Kassen ohne Antrag/Genehmigung die maximal 6 probatorischen Sitzungen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch und auch zum Beginn jedes Quartals die Krankenkassen-Karte mit, damit diese eingelesen werden kann. Kurz- und Langzeittherapien müssen bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Die Formalitäten zum Antrag werden im Erstgespräch geklärt.
Privatversicherte/Beihilfe
Die Honorierung erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Als Privatversicherter/Beihilfeberechtigter übernimmt Ihr Versicherungsträger in der Regel die Behandlungskosten für eine Therapie vollständig bzw. zu einem großen Teil. Der Leistungsumfang kann allerdings in jedem Tarif unterschiedlich geregelt sein. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Therapie bei einem Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten erstattet werden.
Selbstzahler
Einige Patienten entscheiden sich dazu, die Kosten selbst zu tragen. Auch dies respektiere ich und es entfallen die oben genannten offiziellen Kriterien.
Muss ich die Therapie selbst bezahlen?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der Therapiestunden. Was aber nicht übernommen wird, ist eine eventuelle Ausfallgebühr. Daher ist es wichtig, dass ich rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vor der Stunde) über das Ausfallen informiert werde. So besteht die Möglichkeit, dass ich einen Ersatztermin anbieten kann oder auch an andere Kinder oder Eltern die Therapiestunde vergeben kann.